Ihren Wohnsitz in Deutschland müssen Sie nur dann abmelden, wenn Sie in das Ausland verziehen.
Fotokopien von Original-Dokumenten können im Bürgerservice beglaubigt werden. Personenstandsurkunden dürfen jedoch nicht beglaubigt werden; in solchen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.
Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Damit ist das Angeln an öffentlichen Gewässern gestattet. Der Fischereischein wird nach der Vorschrift des Hessischen Fischereigesetzes ausgestellt.
Der Austritt aus einer steuererheblichen Kirchengemeinschaft kann beim Bürgerservice erklärt werden.
Zur Vorlage bei Rententrägern ist oftmals eine Bescheinigung vorzulegen, dass der Berechtigte noch am leben ist. Diese Bescheinigung kann durch den Bürgerservice ausgestellt werden.
In verschiedenen Bereichen wird die Vorlage einer Meldebescheinigung oder aktuellen Meldebescheinigung gefordert. Ihre Meldebehörde kann Ihnen gegen eine Gebühr eine solche Bescheinigung ausstellen.
Wenn Sie eine Meldeauskunft wünschen, so muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Sie können gegen eine Gebühr von derzeit 10,00 € die Auskunft auf schriftlichen Antrag oder persönliche Vorsprache erhalten.
Jeder Deutsche hat nach Vollendung des 16. Lebensjahres die Verpflichtung, im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses zu sein. Die Ausweispflicht ergibt sich aus dem Personalausweisgesetz (PAuswG).
Beim Beginn einer Ausbildung benötigt die oder der Jugendliche unter 18 Jahren einen sogen. Untersuchungsberechtigungsschein.
Ihre Ansprechperson ist nicht erreichbar? Folgende Mitarbeiter können bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen