Im Fundbüro können Sie nach verlorenen Gegenständen fragen oder gefundene Gegenstände abgeben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens ein halbes Jahr. Sollte der Gegenstand nicht abgeholt werden, kann entweder der Finder einen Eigentumsanspruch stellen oder der Gegenstand geht in die öffentliche Versteigerung.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen