Seit 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Für Deutsche ab dem 16. Lebensjahr besteht die gesetzliche Ausweispflicht. Aber auch Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren kann auf Antrag der Sorgeberechtigten ein Personalausweis (ohne Online-Funktion) ausgestellt werden.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache Voraussetzung. Der Antragsteller hat dabei folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Bearbeitung beträgt ca. drei Wochen. Kurzfristig kann die Behörde einen "Vorläufigen Personalausweis" ausstellen.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen