Es gibt unterschiedliche Fischereischeine. Z.B. gibt es für Jugendliche gesonderte Berechtigungen. Aber auch ein sogenannter Sonderfischereischein kann ausgestellt werden.
Fischereischeine werden für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt. Der Jahres- und Fünfjahresfischereischein kann bis zu vier Mal, der Zehnjahres-Fischereischein kann einmal verlängert werden.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Anleitung einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.
Für behinderte Menschen kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Auch mit dem Sonderfischereischein darf der Fischfang nur unter Anleitung einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein ausgeübt werden.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
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