Steuergegenstand ist der Grundbesitz in Bad Arolsen im Sinne des Bewertungsgesetzes. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Korbach-Frankenberg festgestellte Einheitswert.
Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Arolsen geltenden Hebesatzes. Der aktuelle Hebesatz beträgt 370 v. H..
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen