Die zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel ist das Regierungspräsidium Kassel.
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrs-straßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes Hessen (3. Runde) für den Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Ballungsraum Kassel und Landkreise ab dem 04. Mai 2020
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