Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei uns stellen. Sie müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllen, z.B. ALG II oder Grundsicherung erhalten oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" besitzen. Aber auch andere Voraussetzungen können den Tatbestand erfüllen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
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