Wenn Sie Bad Arolsen als Ihren neuen Wohnort auswählen, sind Sie nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Anmeldung ist in der Regel von allen anzumeldenden Personen persönlich vorzunehmen. Über die Vertretung mit Vollmachten können wir Sie gern telefonisch oder persönlich beraten.
Sofern Sie über meldepflichtige Fahrzeuge verfügen, denken Sie auch an diese Unterlagen.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen