Bei Beginn einer Ausbildung benötigt die oder der Jugendliche unter 18 Jahren zur Vorlage beim Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Schein dient dem Arzt für die Abrechnung der Kosten der Untersuchung. Der Schein wird durch die Stadt/Gemeinde kostenfrei ausgestellt.
Ist die/der Jugendliche bei der folgenden Untersuchung im Rahmen seiner Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt, kann ein weiterer Schein ausgestellt werden.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen