Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes bei der Stadt Bad Arolsen beachtet werden. Im Rahmen dieses Auftrages wird er beratend und kontrollierend innerhalb der Verwaltung tätig.
Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die (erstmalige) Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert.
Zentrale Aufgaben des Fachbereichs "Finanzen" sind die Aufstellung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans und dessen Abwicklung.
Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Bad Arolsen wurde zum 01.01.2021 aufgehoben.
Zur Zeit gibt es keine direkte oder weitere Ansprechperson. Bitte wenden Sie sich an die zentrale Rufnummer.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen