Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die (erstmalige) Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Erschließungsbeitrages sind die §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Satzung der Bad Arolsen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
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