Straßenbeiträge sind Beiträge für die grundhafte Erneuerung oder den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen). Die rechtliche Grundlage für die Erhebung sind das Gesetz über Kommunale Abgaben in Hessen (Hess. KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Bad Arolsen.
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Verkehrsanlage erschlossen werden. Welche Anteile des beitragsfähigen Aufwandes von der Stadt Bad Arolsen bzw. von den Anliegern zu tragen sind, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der zu erneuernden Straße.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen