Wenn Sie den Namen oder Vornamen ändern wollen, spricht man auch von einer behördlichen Namensänderung. Grundlage ist das Namensänderungsgesetz einschließlich Verwaltungsvorschriften.
Ortsgerichte (OG) gibt es nur in Hessen. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz und setzen sich aus orts- und gemarkungskundigen Bürgern zusammen. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens 4 Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Zur Zeit gibt es keine direkte oder weitere Ansprechperson. Bitte wenden Sie sich an die zentrale Rufnummer.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen