Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen? Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei diesen Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Das Schiedsamt kann angerufen werden, wenn es um die Schlichtung von z. B. Streitigkeiten geht. Die Parteien erzielen einen Vergleich, der hinsichtlich der Verpflichtungen 30 Jahre gültig ist. Ein Urteil wird nicht gesprochen.
Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit, Nerven und Kosten.
Zur Zeit gibt es keine direkte oder weitere Ansprechperson. Bitte wenden Sie sich an die zentrale Rufnummer.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
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