Im Jahr 2000 erfolgte eine Änderung des Hess. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Der § a Abs. 6 Satz 2 wurde wie folgt gefasst: Die Gefahrenabwehrbehörde und die Polizeibehörden sollen im Rahmen der Gefahrenabwehr gemeinsame Arbeitsgruppen (Kriminalpräventionsräte) bilden! Diese sollen auch Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Kriminalprävention beitragen, aufnehmen.
Daraufhin wurde im März 2001 der Präventionsrat der Stadt Bad Arolsen gegründet. Ab Oktober 2002 wurden sechs offene Arbeitsgruppen gebildet.
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