Steuergegenstand ist der Grundbesitz in Bad Arolsen im Sinne des Bewertungsgesetzes.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Korbach-Frankenberg festgestellte Einheitswert. Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Einheitswert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird dann die Grundsteuer durch die Stadt Bad Arolsen festgesetzt.
Es erfolgt eine Unterteilung in
a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und in
b) Grundsteuer B für Grundstücke.
Der Hebesatz wird für das jeweilige Veranlagungsjahr in der Haushaltssatzung
oder einer Hebesatzsatzung festgeschrieben.
Grundsteuer A 395 v. H. (letzte Änderung 01. 01. 2024)
Grundsteuer B 500 v. H. (letzte Änderung 01. 01. 2024)
Die Steuertermine sind:
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen