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Grundsteuer

Steuergegenstand ist der Grundbesitz in Bad Arolsen im Sinne des Bewertungsgesetzes.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Korbach-Frankenberg festgestellte Einheitswert. Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Einheitswert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird dann die Grundsteuer durch die Stadt Bad Arolsen festgesetzt.

Es erfolgt eine Unterteilung in
a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und in
b) Grundsteuer B für Grundstücke.

Der Hebesatz wird für das jeweilige Veranlagungsjahr in der Haushaltssatzung
oder einer Hebesatzsatzung festgeschrieben.

Aktuelle Hebesätze

Grundsteuer A 395 v. H. (letzte Änderung 01. 01. 2024)
Grundsteuer B 500 v. H. (letzte Änderung 01. 01. 2024)

Die Steuertermine sind:
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres.

Mitzubringende Unterlagen

  • notariellen Kaufvertrag und den Eingang Kaufgeld mitteilen oder
  • Grundbuchauszug über die Eintragung des Eigentums
Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Gebäude
Rathaus, 4. Obergeschoss
Raum
402
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–16.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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