Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Arolsen geltenden Hebesatzes.
Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.
Die Stadtverodnetenversammlung der Stadt Bad Arolsen beschließt, mit welchem Hebesatz des vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrages oder Zerlegungsanteils, die Gewerbesteuer erhoben wird. Die letzte Hebesatzänderung erfolgte zum 01.01.2024.
390 v. H.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. fällig.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen