Steuergegenstand ist der Grundbesitz in Bad Arolsen im Sinne des Bewertungsgesetzes. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Korbach-Frankenberg festgestellte Einheitswert.
Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.
Zur Zeit gibt es keine direkte oder weitere Ansprechperson. Bitte wenden Sie sich an die zentrale Rufnummer.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen