Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der ihrer Firma muss daher die Stadt Bad Arolsen sein.
Die Stadtkasse ist für die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Bad Arolsen zuständig und sammelt die Belege.
Ihre Ansprechperson ist nicht erreichbar? Folgende Mitarbeiter können bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen