Besteuert wird die Haltung von Hunden im Gebiet der Stadt Bad Arolsen.
Steuertermine sind der 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. jeden Jahres. Die erteilten Bescheide sind bis zum Erhalt eines neuen Bescheides gültig. Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Arolsen.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen