Mitzubringende Unterlagen bei Verlust der Fahrzeugpapiere:
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• ggf. Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
• ggf. Anzeige von der Polizei bei Diebstahl
• bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I muss Teil II vorgelegt werden, sofern nicht der Fahrzeughalter selbst die Verlusterklärung abgibt
• bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II kann nur der Fahrzeughalter, ersatzweise der Fahrzeugeigentümer (mit Eigentumsnachweis) die Verlusterklärung abgeben und die Aufbietung veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall bis zu vier Wochen dauern kann. Ein Ersatz kann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist erfolgen, in der Zwischenzeit kann nicht über das Fahrzeug verfügt werden (keine Außerbetriebsetzung oder Umschreibung).
Mitzubringende Unterlagen bei Verlust der Kennzeichenschilder:
• Zulassungsbescheinigung Teil I und II
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• ggf. Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
• ggf. Anzeige von der Polizei bei Diebstahl
Bezüglich der Gebühren für den jeweiligen Vorgang verweisen wir auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorher telefonisch oder online einen Termin.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen