Für alle Straßensperrungen und die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beantragung, Verfahren:
Grundsätzlich sind alle Verkehrslenkungsmaßnahmen mit anderen Behörden wie z.B. Polizei abzustimmen. Deshalb empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufname mit dem Sachbearbeiter. Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können anfallende Kosten nur auf Antrag mitgeteilt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Aus dem (formlosen) Antrag sollte zu erkennen sein, um welche Veranstaltung oder Baumaßnahme es sich handelt und ob und in welcher Weise Nachbarn oder der allgemeine Verkehr von evtl. Störungen betroffen sind.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen