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Sondernutzung von Flächen

Straßen, Wege oder Plätze erhalten durch eine Widmung einen anderen Nutzungszweck. Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.

Eine solche Genehmigung ist grundsätzlich zu beantragen, wenn eine Verkehrsfläche wie folgt genutzt werden soll:

  • für das Aufstellen eines Containers oder Gerüstes
  • für das Lagern von Baumaterialien
  • für das Aufstellen von Tischen und Bänken (bei einer Gaststätte)
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Telefon
+49 5691 801-148
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–16.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Herr Michael BayanStellv. Fachbereichsleiter/in, Teamleiter/in, Stellv. Datenschutzbeauftragte/r

    Große Allee 2634454 Bad ArolsenRathaus1. ObergeschossRaum 103Tel. +49 5691 801-149Fax +49 5691 892-873
 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

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