Straßen, Wege oder Plätze erhalten durch eine Widmung einen anderen Nutzungszweck. Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.
Eine solche Genehmigung ist grundsätzlich zu beantragen, wenn eine Verkehrsfläche wie folgt genutzt werden soll:
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen