Wenn öffentlich-rechtiche Forderungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es zur Aufgabe der Stadtkasse die Mahnungen sowie letztlich auch die Vollstreckung der Forderungen durchzuführen.
Gestaffelt nach der Höhe der öffentlichen Forderung, fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen