• Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II im Original oder als Kopie
• elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) im Original oder als Kopie
• ggf. formlose Vollmacht, wenn durch einen Dritten der Antrag gestellt wird
Möglicherweise ist der Kaufvertrag oder die Rechnung erforderlich, wenn der Erstwohnsitz des Antragstellers nicht im Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt, das Fahrzeug hier seinen Standort hat, aber nicht hier zugelassen war.
Liegt keine gültige HU oder keine Betriebserlaubnis vor, wird die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens auf den hiesigen Landkreis bzw. die angrenzenden Landkreise beschränkt. Eine Überführungsfahrt darf dann erst nach Bestehen einer HU bzw. nach Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgen.
Bezüglich der Gebühren für den jeweiligen Vorgang verweisen wir auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorher telefonisch oder online einen Termin.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen