Wer im Alter oder durch Arbeitsunfähigkeit ein geringes Einkommen hat, dem stehen ggfs. Leistungen nach dem SGB XII zu. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lässt sich nur durch Prüfung des genauen Einzelfalles klären, daher sind pauschale Angaben hier nicht hilfreich.
Zuständig ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2, 34497 Korbach. Anträge können hier ausgehändigt werden, aber auch die Entgegennahme und Weiterleitung kann durch uns erfolgen.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen