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Grundsicherung

Wer im Alter oder durch Arbeitsunfähigkeit ein geringes Einkommen hat, dem stehen ggfs. Leistungen nach dem SGB XII zu. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lässt sich nur durch Prüfung des genauen Einzelfalles klären, daher sind pauschale Angaben hier nicht hilfreich.

Zuständig ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2, 34497 Korbach. Anträge können hier ausgehändigt werden, aber auch die Entgegennahme und Weiterleitung kann durch uns erfolgen.

Amt / Bereich
Fachbereich III - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Abteilung
Bürger-Service
Telefon
+49 5691 801-195
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Bürger- und Touristikservice, 1. Obergeschoss
Straße
Große Allee 24
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–17.00 Uhr
Dienstag:08.00–17.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–17.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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