Zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist die Gewerbeanmeldung spätestens 6 Wochen vor Beginn/Eröffnung des Gaststättengewerbes abzugeben. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind bei der Gewerbeanmeldung einige Unterlagen vorzulegen, siehe unter Downloads.
Wer aus besonderem Anlass (z.B. bei einer Veranstaltung) das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck „Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes“, siehe unter Downloads.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen