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Import/Export eines Fahrzeuges

Mitzubringende Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen bei Importfahrzeugen:

• Ausländische Fahrzeugpapiere
• Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
• Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug aus einem Land importiert wurde, das kein Mitglied der Europäischen Union ist
• Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU).
• elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB-Nummer")
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Downloads)
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• ggf. ausländische Kennzeichenschilder
• ggf. Vollmacht zur Zulassung durch Dritte (siehe Downloads)
• ggf. technisches Gutachten einer Prüforganisation, ggfs. Einzelbetriebserlaubnis (zu beantragen bei der Bündelungsbehörde Fulda, nur erforderlich bei Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO) oder bei Neufahrzeugen eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Art. 45 der VO(EU) 2018/858 (wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt)

Bei Zulassung auf Minderjährige:
eine persönlich abgegebene schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden.



Mitzubringende Unterlagen bei Exportfahrzeugen:

• Zulassungsbescheinigung Teil I
• Zulassungsbescheinigung Teil II
• Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU).
• Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
• Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Downloads)
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• ggf. zu entstempelnde Kennzeichenschilder
• ggf. Vollmacht zur Zulassung durch Dritte (siehe Downloads)
• ggf. Empfangsbevollmächtigten falls Wohnsitz im Ausland
• ggf. technisches Gutachten einer Prüforganisation, ggfs. Einzelbetriebserlaubnis (zu beantragen bei der Bündelungsbehörde Fulda, nur erforderlich bei Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO) oder bei Neufahrzeugen eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Art. 45 der VO(EU) 2018/858 (wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt)

Gebühren

Bezüglich der Gebühren für den jeweiligen Vorgang verweisen wir auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Online Portal

Amt / Bereich
Fachbereich III - Kfz-Zulassungsbehörde
Straße
Große Allee 24
Ort
34454 Bad Arolsen
Telefon
+49 5691 801-260
Telefax
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E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Bürger- und Touristikservice, 2. Obergeschoss
Straße
Große Allee 24
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–17.00 Uhr
Dienstag:08.00–17.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–17.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorher telefonisch oder online einen Termin.

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Frau Emily ButterweckSachbearbeiter/in

    Große Allee 2434454 Bad ArolsenBürger- und Touristikservice2. ObergeschossRaum 203Tel. +49 5691 801-260Fax +49 5691 801-269
  • Frau Eileen FumfackSachbearbeiter/in

    Große Allee 2434454 Bad ArolsenBürger- und Touristikservice2. ObergeschossRaum 203Tel. +49 5691 801-260Fax +49 5691 801-269
  • Frau Iris SeumerSachbearbeiter/in

    Große Allee 2434454 Bad Arolsen Bürger- und Touristikservice2. ObergeschossRaum 207Tel. +49 5691 801-260Fax +49 5691 801-269
  • Frau Monika WagnerSachbearbeiter/in

    Große Allee 2434454 Bad Arolsen Bürger- und Touristikservice2. ObergeschossRaum 206Tel. +49 5691 801-260Fax +49 5691 801-269
 
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Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
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