In Hessen werden Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zum Schutz des Grundwassers und der Wasserversorgung ausgewiesen, in denen Handlungen und Nutzungen vorsorglich verboten bzw. eingeschränkt sind.
Ein Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage.
Schutzzonen der Wasserschutzgebiete
Durch Rechtsverordnung des für den Bereich der Stadt Bad Arolsen zuständigen Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Umweltschutz (Dez.31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung) wird ein Wasserschutzgebiet festgesetzt bzw. aufgehoben.
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Die Aufhebungsverordnung des Regierungspräsidium Kassel wurde am 08.04.2019 im Staatsanzeiger Nr. 15 veröffentlicht und ist seit 09.04.2019 in Kraft.
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen