Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan eines Stadtgebiets, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde darstellt und steuert. Sein Inhalt richtet sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Er wird alle 5-10 Jahre von der Gemeinde aufgestellt und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.
Gemeinden beschließen in diesem beispielsweise, welche Formen der Bodennutzung zulässig sind oder ob eine Fläche überhaupt für die Bebauung zur Verfügung steht. Grundsätzlich ähnelt der Flächennutzungsplan einem Stadtplan, in dem einzelnen Gemeindeabschnitte unterschiedlich eingefärbt und mit verschiedenen Planzeichen versehen sind. Anhand dieser lässt sich ablesen, welche Nutzungsarten für ein bestimmtes Gemeindegebiet vorgesehen sind.
Zu den wichtigsten Nutzungsflächen im Flächennutzungsplan zählen:
Die Aufzählung ist nicht abschließend und kann ergänzt werden.
Hier können Sie alle rechtsverbindlich in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderungen mit der jeweiligen Begründung (Erläuterungen) einsehen.
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Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen